Seminar No: 2

Sozialverträglicher Personalabbau mit Hilfe von Transfermaßnahmen
Sie als Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertreter
haben in der derzeitigen wirtschaftlich schwierigen Zeit eine
hohe Verantwortung, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern,
die zur Personalanpassung führen.
Im Sozialplan ausschließlich Abfindungen zu vereinbaren,
wird den heutigen arbeitsmarktlichen Gegebenheiten aufgrund
der Leistungseinschränkungen (Hartz IV) und der steuerrechtlichen
Behandlung kaum mehr gerecht.
Nicht der finanzielle Ausgleich für den Wegfall des
Arbeitsplatzes, sondern der Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis
steht nunmehr im Vordergrund.
Wir informieren Sie über Möglichkeiten und Chancen
von Transfermaßnahmen und derer Förderung durch
die Agentur für Arbeit.
Transfersozialplan
Transferagentur
von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter werden während
der Kündigungsfrist in neue Beschäftigungsverhältnisse
vermittelt
- Inhalte
- rechtliche Grundlagen
- Finanzierung
- Förderung gem. § 216a SGB III
Transfergesellschaft
von Arbeitslosigkeit betrohte Mitarbeiter werden mit 3-seitigen
Arbeitsverträgen in eine Transfergesellschaft übernommen
und vermittelt
- Inhalte
- rechtliche Grundlagen
- Finanzierung
- Förderung gem. § 216 b SGB III
Ist das Gestalten einer anderen Trennungskultur mit einem
positiven Signal an die verbleibenden Mitarbeiter. Verantwortung
ernst nehmen - Würde, Gerechtigkeit und Solidarität
im Trennungsprozess. Menschen werden nicht in die Arbeitslosigkeit
entlassen sondern erhalten professionelle Unterstützung
und individuelle Begleitung bei der Suche nach einem neuen
Arbeitsplatz mit dem Ziel, neue Perspektiven aufzuzeigen und
Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

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