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Transfergesellschaft
Planen Sie die Durchführung einer Transfergesellschaft
gem. § 216 b SGB III?
Gerade Unternehmen, die vor schwierigen Personalanpassungen
stehen, müssen darauf achten, dass die eingesetzten Sozialplanmittel
sparsam und zweckmäßig eingesetzt werden.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in
der Planung, Umsetzung sowie Abrechnung von Transfermaßnahmen
und kennen die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Deshalb können wir die erbrachten Leistungen evaluieren
und die ordnungsgemäße Verwendung der zur Verfügung
gestellten Eigenmittel für die durchgeführten Qualifizierungen
und Coachings innerhalb der Transfergesellschaft sicherstellen.
Die wichtigsten Weichenstellungen dafür werden bereits
bei der Verhandlung des Kooperationsvertrages bzw. bei der
Ausgestaltung der Leistungskataloge getroffen.
Deshalb ist unsere frühzeitige Einbindung sinnvoll, um
die Grundlage für ein effektives Kosten-Controlling in
diesem Bereich zu schaffen.
Im Vorfeld
- Neutrale Beratung der Sozialpartner zur Durchführung
einer
Transfergesellschaft
- Einholen von alternativen Angeboten von mindestens 3
Transfergesellschaften
- Vergleich und Beratung bei der Auswahl der Angebote
- unterstützende Moderation des Auswahlverfahrens
während der Transfergesellschaft
Feststellen von Soll-Ist-Abweichungen und Analyse
- Erkennen von Zufalls- und systematischen Fehlern
- Kennzeichnen von Schwachstellen
- Ergebnisbericht
nach erfolgter Definition des Soll-Zustandes auf
der Basis der getroffenen Vereinbarungen, wie
- Sozialplan
- Kooperationsvertrag
- Angebot mit Leistungskatalog
- Absprachen im Rahmen der Beiratssitzungen
Feststellen des Ist-Zustandes mittels
- Einzelfallprüfungen
- Erfassen der Aufbau- und Ablauforganisation
- Teilnehmerbefragungen zur Verwertbarkeit der Qualifizierungen
sowie des Coachings (Fragebogen, Interview)

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